Internationale Bezüge
Wir beglaubigen Abschriften von Dokumente in allen Sprachen, ebenso Ihre Unterschrift unter solche Dokumente.
Beurkundungen führen wir in Deutscher oder Englischer Sprache oder zweisprachig durch.
Sprechen Sie weder Deutsch noch Englisch müssen Beurkundungen unter Hinzuziehung eines Dolmetschers stattfinden. Der Dolmetscher kann von Seiten der Beteiligten hinzugezogen werden, darf jedoch nicht in direkter Linie mit den Beteiligten verwandt sein.
Wenn Sie dies wünschen, unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach einem geeigneten Dolmetscher oder Übersetzungsbüro.