Umwandlung
Der Werdegang eines Unternehmens ist in aller Regel nicht durch Stillstand geprägt. Verändern sich aber die rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse im Laufe der Zeit, kann das Bedürfnis nach einer Umstrukturierung aufkommen. Häufig sind auch steuerliche Gründe der motivierende Faktor.
Wir begleiten Sie bei allen Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz, insbesondere bei folgenden Vorgängen:
- Verschmelzung
- Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung)
- Vermögensübertragung
- Formwechsel