Unternehmenskauf
Möchte Ihr Unternehmen neue Anteilseigner aufnehmen, etwa um Investoren zu beteiligen oder eine geplante Unternehmensnachfolge einzuleiten, bedarf der Anteilskaufvertrag bei Kapitalgesellschaften wie z.B. der GmbH zwingend der notariellen Beurkundung. Auch bei Personengesellschaften wie OHG oder KG empfiehlt sich eine Beurkundung zu Beweiszwecken, auch wenn sie nicht zwingend vorgeschrieben ist.