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12.03.2021

Brauchen Sie eine Holding?

"Vorgelesen, genehmigt und eigenhändig unterschrieben". Mit diesen Worten beendet der Notar die Beurkundung. Sehr häufig enthält der davor verlesene Text derzeit die Gründung einer Holdinggesellschaft.

Holdings sind attraktiv. Wer bereits Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist, kann steuerliche Vorteile nutzen. Überträgt er seine Beteiligung in eine Holdinggesellschaft und ist diese mit mindestens 15% an der Kapitalgesellschaft beteiligt, sind Gewinne der Tochtergesellschaft nur zu fünf Prozent steuerpflichtig, solange sie nicht ausgeschüttet werden. Gleiches gilt, sogar unabhängig von der Beteiligungsquote, für einen etwaigen Verkaufserlös.

Auch für die Ausschüttung der Holdinggewinne an deren Gesellschafter gibt es steuerliche Vorteile, wenn das so genannte Teileinkünfteverfahren gewählt wird.

Die Holding selbst muss eine Kapitalgesellschaft sein. Ausreichend ist eine Unternehmergesellschaft (UG). Diese kann bereits bei Gründung "Holding" genannt werden, selbst wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine Beteiligung existiert. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main vor knapp zwei Jahren entschieden (Beschluss vom 16.04.2019, 20 W 53/18).

Wenn Sie mehr über die Vorteile einer Holdingstruktur wissen möchten, sprechen Sie uns an.

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Jens-Oliver Müller

Jens-Oliver Müller

Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Informationstechnologierecht