Schenkung von den Schwiegereltern – Was gilt bei Scheidung?
Aufgepasst bei Immobilienschenkungen an Schwiegerkinder. Geht die Ehe in die Brüche, kann die Immobilie nur in Ausnahmefällen zurückgefordert werden. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden.
Eine vermögenden Mutter hatte ihrer Tochter und deren Mann 2013 eine Eigentumswohnung geschenkt, die beide jedoch nicht selbst bewohnten, sondern vermieteten. 2015 kam es zur Trennung, 2017 zur Scheidung der Eheleute.
Daraufhin verlangte die Mutter Geld vom Ex-Schwiegersohn. Es liege ein sogenannter „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ vor. Der Grund für die Schenkung sei die Förderung der Ehe zwischen ihrer Tochter und dem Ehemann gewesen. Das habe sich nicht erfüllt. Sie könne daher den Wert der Schenkung herausverlangen.
Damit fand sie bei Gericht kein Gehör. Geschenkt ist geschenkt, und das Geschenk kann grundsätzlich nur bei einer schweren Verfehlung des Beschenkten gegen den Schenker zurückgefordert werden.
Besser wäre es gewesen, die Mutter hätte sich bei der Übertragung in der notariellen Urkunde ein Rückforderungsrecht für den Fall der Ehescheidung vorbehalten. Dann wäre es erst gar nicht zum Rechtsstreit gekommen