Steuerliche Falle bei der Erbauseinandersetzung
Erbauseinandersetzungen können eine sehr problematische Sache sein. Selbst wenn alle Erben sich einig sind, kann - wenn auch nur steuerlich - einiges schief gehen.
Gehört zum aufzuteilenden Nachlass Grundvermögen, ist die Übertragung auf Miterben im Rahmen der Erbauseinandersetzung zwar grunderwerbsteuerfrei. Diese Ausnahme von der Besteuerung gilt aber nur für den ersten Übertragungsvorgang. Teilen die Miterben das Grundstück zunächst in Bruchteilseigentum unter sich auf, um es anschließend auseinanderzusetzen, ist die zweite Übertragung steuerpflichtig und kostet in Hessen immerhin sechs Prozent vom Grundstückswert.
Das Finanzgericht Münster hat jetzt einen Weg gezeigt, wie man beides steuerfrei hinbekommt: Wenn die Aufteilung in Bruchteilseigentum und Übertragung auf Miterben in einer einzigen notariellen Urkunde erfolgen, und das Bruchteilseigentum als Zwischenschritt nicht ins Grundbuch eingetragen wird, zahlt der erwerbende Erbe keine Grunderwerbsteuer. (Hätte der dortige Notar allerdings etwas geschickter formuliert, wäre es erst gar nicht zum Rechtsstreit gekommen ;)
FG Münster vom 29.10.2020, 8 K 809/18 GrE
Möchten Sie mehr zur Erbauseinandersetzung wissen? Rufen Sie uns gerne an.