Unsere Kinder, unser Testament
- Ehegatten mit minderjährigen Kinder -
Eltern mit Kindern wünschen sich für ihre Familie Sicherheit. Nicht nur die Absicherung des überlebenden Ehepartners steht im Fokus, sondern auch die Absicherung der Kinder, insbesondere wenn sie noch minderjährig sind. Keine einfache Aufgabe. Aber mit ein wenig Beratung lässt sich nahezu alles schon heute regeln.
Ein gemeinschaftliches Testament sichert den überlebenden Ehepartner vor einer Erbengemeinschaft mit den Kindern. Für den Fall, dass beide Elternteile versterben, können Sie über die Anordnung einer Testamentsvollstreckung die Nachlassverwaltung bis zur Volljährigkeit der Kinder relativ frei gestalten. Daneben kann eine Sorgerechtsverfügung getroffen werden, welche die Sorge für Ihre Kinder einer vertrauten Person übergibt.
Es gibt also keinen Grund zur Sorge, jedoch viele Gründe für eine fundierte Beratung. Gehen Sie es an.